Schulungsbedingungen (AGB Schulungen)
1. Anmeldung
Der unterschriebene Schulungsvertrag gilt als verbindliche Anmeldung. Eine 50 % Anzahlung ist bei Anmeldung fällig, spätestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn. Bei kurzfristiger Buchung (z. B. innerhalb einer Woche) ist die gesamte Kursgebühr vorab zu bezahlen. Unter 18 Jahren muss der Schulungsvertrag von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
2. Unterricht
Die tägliche Unterrichtszeit beträgt im Durchschnitt 6 Stunden, ausgenommen Kurse mit abweichender Regelung. Beginn, Pausen und Ende werden bei Privatkursen individuell abgestimmt.
3. Schulungsunterlagen und Rechte
Die Schulungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von Visage Cosmetic e.U. Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Gleiches gilt für Foto- und Videomaterial, das während der Schulung erstellt wird.
4. Prüfung und Zertifikat
Die Prüfung und das Zertifikat sind im Kurspreis inbegriffen. Zur Prüfung ist ggf. ein geeignetes Modell mitzubringen. Mindestens 90 % Anwesenheit sind für die Teilnahme an der Prüfung erforderlich.
5. Haftung und Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer. Visage Cosmetic e.U. übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Gegenständen. Für bestimmte Behandlungen (z. B. Visage Plasma Skin, Hyaluron Pen, Microneedling) gelten fachliche Voraussetzungen gemäß österreichischem Recht.
6. Rücktritt und Stornierung von Schulungen
Eine Anmeldung ist verbindlich. Gemäß § 1168 ABGB und § 918 ABGB bleibt die Zahlungspflicht auch bei Nichterscheinen bestehen, da der Kursplatz exklusiv für den Teilnehmer reserviert ist. Bei späterem Rücktritt oder Nicht-Antritt des Kurses finden keine Rückerstattungen statt. Muss die Ausbildung aus nachweislich wichtigen Gründen unterbrochen werden, kann sie in einem entsprechenden Folgekurs fortgesetzt werden. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgelder ist nicht möglich. Visage Cosmetic ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern die fälligen Kurskosten nicht rechtzeitig geleistet werden. Eine gebuchte bzw. unterschriebene Schulung, die verschoben wird oder abgesagt, muss innerhalb von 1 Monat nach Schulungstermin nachgeholt werden und kann nicht Storniert werden. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem angezahlten Schulungsbeitrag und dem gesamten Schulungsbeitrag verrechnet. Bei Krankheit brauchen wir unbedint eine Arztbestätigung sonst verfällt die Anzahlung.
Wird eine gebuchte und verschobene Schulung nicht innerhalb von 1 Monat nach Schulungstermin nachgeholt, gilt der angezahlte Schulungsbeitrag als Stornogebühr und wird weder rückerstattet noch als Anzahlung auf einen Schulungbeitrag angerechnet.
Stornobedingungen:
– Kostenlose Stornierung ist nicht möglich, da es sich um fix terminierte Dienstleistungen gemäß FAGG § 18 Abs. 1 Z 10 handelt.
– Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn oder Nichterscheinen („No-Show“ = unentschuldigtes Fernbleiben vom Termin ohne rechtzeitige Absage) verfällt die Anzahlung von 30 % als Stornogebühr.
– Bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor Schulungsbeginn oder am Kurstag wird die gesamte Kursgebühr fällig.
– Bei Krankheit ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen; andernfalls verfällt die Anzahlung.
Hinweis: Unter einem „No-Show“ versteht man, dass ein Teilnehmer den gebuchten Schulungstermin ohne vorherige rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt. Dies führt zu organisatorischen und finanziellen Ausfällen, die gemäß den oben genannten Paragrafen in Rechnung gestellt werden können.
Verschiebung von Schulungen:
– Eine Verschiebung ist nur nach Absprache möglich und muss innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt werden.
– Erfolgt keine Nachholung innerhalb dieser Frist, gilt die Anzahlung als Stornogebühr und wird nicht zurückerstattet.
– Bereits bezahlte Kursgelder können nicht auf andere Personen oder Schulungen übertragen werden.
7. Bezahlung:
50% Anzahlung bei Anmeldung mit Schulungsvertrag (2 Wochen vorher). Bei kurzfristiger Buchung zb. eine Woche vorher, muss die komplette Summe Überwiesen werden. Erst damit ist der Ausbildungsplatz definitiv reserviert. Restbetrag am ersten Schulungstag! Kann die vollständige Bezahlung der Kursgebühr bei Beginn des Kurses nicht nachgewiesen werden, kann der Kurs nicht angetreten werden.
8. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand St.Pölten, Österreich.
Stand: Januar 2025 – Visage Cosmetic e.U.